«Code of Conduct» für Referenten
1. Professionalität und Kompetenz
Referenten verpflichten sich, ihre Themen mit höchster Professionalität und fachlicher Kompetenz zu präsentieren. Dies beinhaltet eine sorgfältige Vorbereitung, die Übermittlung der Lernziele im Vorfeld des Seminars, das Einhalten des thematischen Rahmens und die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher oder fachlicher Standards. Sie sollen ihre Kompetenz- oder Fähigkeitszeugnisse jederzeit vorlegen können.
2. Respektvoller Umgang und Integrität
Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Teilnehmern, Veranstaltern, anderen Referenten sowie Fachpersonen sind grundlegend. Herabwürdigende Äusserungen über andere Hundetrainer oder Fachpersonen, selbst wenn diese nicht unseren Anforderungen oder unserer Philosophie entsprechen, werden nicht geduldet. Diskriminierendes, beleidigendes oder herabwürdigendes Verhalten ist nicht akzeptabel.
3. Keine Begleitpersonen ohne Rücksprache
Referenten dürfen keine Begleitpersonen mitbringen, ohne dies vorher mit den Veranstaltern abzustimmen. Begleitpersonen müssen ihre vollständige Adresse und eine Kopie ihres Ausweises bei uns hinterlegen. Nicht vom Veranstalter angeforderte Begleitpersonen gelten als Teilnehmer und bezahlen den entsprechenden Kundenpreis mit einem Spezialrabatt von 20%.
4. Interaktive und inklusive Gestaltung
Referenten sollten ihre Präsentationen interaktiv gestalten und alle Teilnehmer einbeziehen. Sie müssen alle Teilnehmer mit dem nötigen Respekt und dem erforderlichen physischen Abstand behandeln. Es ist wichtig, auf Fragen einzugehen und einen offenen, anregenden Austausch zu fördern. Wer Ausbildungen durchführt, muss den Teilnehmern schriftliche Unterlagen zum Lernstoff abgeben.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
Referenten respektieren die Vertraulichkeit von Informationen, die ihnen im Rahmen der Veranstaltung anvertraut werden. Persönliche Daten von Teilnehmern dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Die Anfertigung von Fotos und Videos ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, sie dienen dem Ausbildungszweck des entsprechenden Seminars. Für solche Aufnahmen ist eine vorherige Absprache mit dem Veranstalter erforderlich. Die erstellten Aufnahmen dürfen weder weitergegeben noch nach Abschluss des Seminars aufbewahrt werden; sie sind unverzüglich zu löschen.
6. Transparenz und keine unerwünschte Werbung
Potenzielle Interessenkonflikte sind offenzulegen. Werbung für andere Veranstalter, Hundeschulen oder Fachpersonen ist nur mit vorheriger Absprache gestattet. Der Verkauf von Materialien wie Bekleidung, Bücher, Spielzeug oder Nahrung bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung. Referenten sollten keine Produkte oder Dienstleistungen bewerben, es sei denn, dies ist Teil des vereinbarten Programms und mit den Veranstaltern abgesprochen.
7. Zuverlässigkeit und Einhaltung von Regeln
Referenten verpflichten sich, zugesagte Termine einzuhalten und rechtzeitig über eventuelle Veränderungen oder Absagen zu informieren. Im Falle einer unvermeidbaren Absage wird erwartet, dass ein Ersatztermin angeboten wird. Referenten, die Hunde mitbringen, müssen dies im Vorfeld anmelden und alle relevanten Gesetze und Hausregeln einhalten.
8. Einhaltung von Rechtsvorschriften
Das Schweizerische Tierschutzgesetz, die Tierschutzverordnung, die Tierschutz-Ausbildungsverordnung sowie die Bestimmungen von Bund und Kanton sind strikt einzuhalten.
9. Feedback und Weiterentwicklung
Referenten sind offen für konstruktives Feedback von Teilnehmern und Veranstaltern und nutzen dieses zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Präsentations- und Lehrmethoden.
10. Einhaltung des Veranstaltungskontextes
Referenten respektieren die spezifischen Bedingungen und Regeln der Veranstaltung, einschliesslich Zeitmanagement, technischer Anforderungen und spezifischer Sicherheitsvorschriften.
11. Förderung eines positiven Lernumfelds
Es ist das Ziel der Referenten, ein positives, anregendes und förderliches Lernumfeld zu schaffen, in dem alle Teilnehmer sich beteiligt und wertgeschätzt fühlen.
12. Vertretung der Philosophie und Leitbilder
Referenten müssen mit der Philosophie und den Leitbildern der Organisation vertraut sein und diese vertreten, wie auf unserer Webseite dargestellt.
13. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
Referenten berücksichtigen nach Möglichkeit Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes in ihrer Präsentation und ihrem Verhalten vor Ort.
14. Geltung schweizerischen Rechts
Für alle Aktivitäten und Vereinbarungen im Rahmen der Veranstaltung gilt schweizerisches Recht.
Referenten verpflichten sich, ihre Themen mit höchster Professionalität und fachlicher Kompetenz zu präsentieren. Dies beinhaltet eine sorgfältige Vorbereitung, die Übermittlung der Lernziele im Vorfeld des Seminars, das Einhalten des thematischen Rahmens und die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher oder fachlicher Standards. Sie sollen ihre Kompetenz- oder Fähigkeitszeugnisse jederzeit vorlegen können.
2. Respektvoller Umgang und Integrität
Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Teilnehmern, Veranstaltern, anderen Referenten sowie Fachpersonen sind grundlegend. Herabwürdigende Äusserungen über andere Hundetrainer oder Fachpersonen, selbst wenn diese nicht unseren Anforderungen oder unserer Philosophie entsprechen, werden nicht geduldet. Diskriminierendes, beleidigendes oder herabwürdigendes Verhalten ist nicht akzeptabel.
3. Keine Begleitpersonen ohne Rücksprache
Referenten dürfen keine Begleitpersonen mitbringen, ohne dies vorher mit den Veranstaltern abzustimmen. Begleitpersonen müssen ihre vollständige Adresse und eine Kopie ihres Ausweises bei uns hinterlegen. Nicht vom Veranstalter angeforderte Begleitpersonen gelten als Teilnehmer und bezahlen den entsprechenden Kundenpreis mit einem Spezialrabatt von 20%.
4. Interaktive und inklusive Gestaltung
Referenten sollten ihre Präsentationen interaktiv gestalten und alle Teilnehmer einbeziehen. Sie müssen alle Teilnehmer mit dem nötigen Respekt und dem erforderlichen physischen Abstand behandeln. Es ist wichtig, auf Fragen einzugehen und einen offenen, anregenden Austausch zu fördern. Wer Ausbildungen durchführt, muss den Teilnehmern schriftliche Unterlagen zum Lernstoff abgeben.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
Referenten respektieren die Vertraulichkeit von Informationen, die ihnen im Rahmen der Veranstaltung anvertraut werden. Persönliche Daten von Teilnehmern dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Die Anfertigung von Fotos und Videos ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, sie dienen dem Ausbildungszweck des entsprechenden Seminars. Für solche Aufnahmen ist eine vorherige Absprache mit dem Veranstalter erforderlich. Die erstellten Aufnahmen dürfen weder weitergegeben noch nach Abschluss des Seminars aufbewahrt werden; sie sind unverzüglich zu löschen.
6. Transparenz und keine unerwünschte Werbung
Potenzielle Interessenkonflikte sind offenzulegen. Werbung für andere Veranstalter, Hundeschulen oder Fachpersonen ist nur mit vorheriger Absprache gestattet. Der Verkauf von Materialien wie Bekleidung, Bücher, Spielzeug oder Nahrung bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung. Referenten sollten keine Produkte oder Dienstleistungen bewerben, es sei denn, dies ist Teil des vereinbarten Programms und mit den Veranstaltern abgesprochen.
7. Zuverlässigkeit und Einhaltung von Regeln
Referenten verpflichten sich, zugesagte Termine einzuhalten und rechtzeitig über eventuelle Veränderungen oder Absagen zu informieren. Im Falle einer unvermeidbaren Absage wird erwartet, dass ein Ersatztermin angeboten wird. Referenten, die Hunde mitbringen, müssen dies im Vorfeld anmelden und alle relevanten Gesetze und Hausregeln einhalten.
8. Einhaltung von Rechtsvorschriften
Das Schweizerische Tierschutzgesetz, die Tierschutzverordnung, die Tierschutz-Ausbildungsverordnung sowie die Bestimmungen von Bund und Kanton sind strikt einzuhalten.
9. Feedback und Weiterentwicklung
Referenten sind offen für konstruktives Feedback von Teilnehmern und Veranstaltern und nutzen dieses zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Präsentations- und Lehrmethoden.
10. Einhaltung des Veranstaltungskontextes
Referenten respektieren die spezifischen Bedingungen und Regeln der Veranstaltung, einschliesslich Zeitmanagement, technischer Anforderungen und spezifischer Sicherheitsvorschriften.
11. Förderung eines positiven Lernumfelds
Es ist das Ziel der Referenten, ein positives, anregendes und förderliches Lernumfeld zu schaffen, in dem alle Teilnehmer sich beteiligt und wertgeschätzt fühlen.
12. Vertretung der Philosophie und Leitbilder
Referenten müssen mit der Philosophie und den Leitbildern der Organisation vertraut sein und diese vertreten, wie auf unserer Webseite dargestellt.
13. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
Referenten berücksichtigen nach Möglichkeit Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes in ihrer Präsentation und ihrem Verhalten vor Ort.
14. Geltung schweizerischen Rechts
Für alle Aktivitäten und Vereinbarungen im Rahmen der Veranstaltung gilt schweizerisches Recht.